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Erbvorbezug / Vorempfang Erbe

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Fazit

Rechtsgebiet:
Erbvorbezug / Vorempfang Erbe
Stichworte:
Erbvorbezug, Erbvorzug, Vorempfang Erbe
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Der Erbvorbezug ist als Grundtatbestand die häufigste lebzeitige Zuwendung.

Bei den Erbvorbezugsgeschäften ist folgende Häufigkeit auszumachen:

  • Häufigste reine Erbvorbezüge
    • Bar-Vorbezüge
  • Häufigste gemischte Erbvorbezüge
    • Immobilien-Abtretungen
      • Entgeltlicher Teil:
        • Schuldübernahme der Hypotheken
        • Verrechnung der Kapitalisierungswerte aus Vorbehaltsnutzungen (Nutzniessung oder Wohnrecht)
      • Unentgeltlicher Teil:
        • Erbvorbezug
          • oft mit Ausgleichungsdispens für Wertveränderungen zwischen Erwerb und Todestag.

Ein Erbvorbezug ist eine sinnvolle Sache. Bei Immobilien ist einerseits auf die Gleichberechtigung der Erben zu achten, andererseits aber auch die mittelbar übernommenen Verpflichtungen wie latente Steuern zu berücksichtigen.

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