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Sozialhilfe-Folgen von Erbvorbezügen

Folgende Lebenssachverhalte haben einen Reflex auf frühere Erbvorbezüge:

  • Längere Lebenserwartung
  • Höhere Pflegekosten im Alter
  • Abgestufte Tarife von Alters- und Pflegeheimen
  • Null-Prozent-Zinsen und ausbleibende Kapitalanlageerträge

Folgen:

  • Nichtanerkennung (übermässiger) Schenkungen durch Sozialversicherungen (zB ELG 3c Abs. 1 lit. g)
  • Verwandten-Regress auf den Vorbezugserben aus Sozialleistungen der Gemeinde
  • Rückerstattung der Sozialhilfe durch die späteren Erben an die Gemeinde.

Weiterführende Informationen

» Verwandtenunterstützung in der Schweiz

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