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Spekulationsabsicherung

Erbvorbezugsobjekte werden oft aus familiären Gründen frühzeitig an einen Nachkommen weitergegeben.

Präsumptiverblasser können durch folgende Instrumente einer spekulativen Weiterveräusserung durch den vorbeziehenden Präsumptiverben entgegenwirken:

  • Vorkaufsrecht zG der anderen Nachkommen
  • Gewinnanspruchsrecht zG des Präsumptiverblassers
  • Gewinnanteilsrecht zG der anderen Nachkommen

Weitere Möglichkeiten

Bei Schenkung, gemischter Schenkung und eben auch beim Erbvorbezug sind als weitere Spekulationshindernisse denkbar:

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