Folgende Lebenssachverhalte haben einen Reflex auf frühere Erbvorbezüge:
- Längere Lebenserwartung
- Höhere Pflegekosten im Alter
- Abgestufte Tarife von Alters- und Pflegeheimen
- Null-Prozent-Zinsen und ausbleibende Kapitalanlageerträge
Folgen:
- Nichtanerkennung (übermässiger) Schenkungen durch Sozialversicherungen (zB ELG 3c Abs. 1 lit. g)
- Verwandten-Regress auf den Vorbezugserben aus Sozialleistungen der Gemeinde
- Rückerstattung der Sozialhilfe durch die späteren Erben an die Gemeinde.